ICAO Sprachprüfungen

ICAO Sprachprüfungen

Alle Piloten, die den Funksprechverkehr in englischer Sprache abwickeln wollen, benötigen neben einem AZF – oder BZF I – Sprechfunkzeugnis den ICAO-Sprachtest. Luftsportgeräteführer (UL-Piloten) und Segelflugzeugführer (ohne TMG) sind davon ausgenommen.

Es muss mindestens Level 4 der ICAO-Klassifikation nachgewiesen werden (Level 6: Muttersprachler).

Die Prüfung

Es wird zwischen Erst- und Verlängerungsprüfungen unterschieden. Der Prüfungsumfang ist nahezu identisch. Die Prüfung besteht aus dem Teil Hörverstehen und dem Teil Sprachfertigkeiten.

Im Teil Hörverstehen (ca. 30 Minuten) werden von einem Tonträger 8 Texte (bei Level 4) in englischer Sprache aus der Luftfahrt zweimal vorgespielt. Aus einem dazugehörigen Prüfungsbogen ist von drei Möglichkeiten (Multiple Choice) eine Antwort zuzuordnen. Mindestens 6 richtige Antworten sind zum Bestehen nötig.

Im Teil Sprachfertigkeiten findet ein Dialog (ca. 10 Minuten) in englischer Sprache statt. Hierzu wird ein Bild aus der Luftfahrt vorgelegt, welches besprochen wird.

Bei einer Erstprüfung wir die Prüfung von einer Prüfungskommission (2 Prüfer) abgenommen. Verlängerungsprüfungen können hingegen vor einem einzelnen Prüfer abgelegt werden. Dies kann auch in Verbindung mit einem Checkflug oder Übungsflug erfolgen.

 Weitere Informationen und eine Modellprüfung finden Sie hier auf der Webseite des LBA.

Kosten

Unsere Flugschule bietet Ihnen Erst- und Verlängerungsprüfungen Level 4 bis Level 6 an.

Erst und Verlängerungsprüfung nur Level 4€ 170,-
Level 4 bis Level 6€ 250,-

 Eine Verlängerungsprüfungen ist alle 4 Jahre (Level 4) bzw. alle 5 Jahre (Level 5) erforderlich.

Anmeldung

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