Nachtflugqualifikation
Privatflugzeugführer, die keine Instrumentenflugberechtigung besitzen, bedürfen zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Nacht, der Nachtflugberechtigung nach FCL.810.
Vorraussetzungen
Die Ausbildung zur Nachtflugberechtigung kann nur in den Wintermonaten (November bis März) stattfinden, da erst dann die Tage kurz genug sind.
- PPL (A)
- LAPL (A) mit zusätzlicher Instrumentenflugkunde
Fachliche Vorraussetzungen für den Erwerb der Berechtigung sind:
Ausbildung
Die Flugausbildung umfasst mindestens 5 Flugstunden nach Sichtflugregeln bei Nacht, davon 3 Stunden mit Fluglehrer und mindestens 1 Stunde Überlandflugnavigation sowie 5 Starts und Landungen bei Nacht im Alleinflug.
5 Flugstunden TB 10 (Blockzeit) ca. | € 2.000,- |
Grundgebühr | € 200,- |
Theoretische Einweisung | € 200,- |
Summe | € 2.400,- |
Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%.
In den Preisen enthalten sind die Flugstunden inkl. Treibstoff, gesetzl. Versicherungen und das Fluglehrerhonorar. Nicht im Preis enthalten sind die Landegebühren.
Anmeldung
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